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Anbieter:

Blende39 Filmproduktion GbR

Eva-Luise Volkmann und Peter Bräunig

Olvenstedter Strasse 43

39108 Magdeburg

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 391/59847464

E-Mail: info(at)blende39.de

Website: www.blende39.de

Finanzamt Magdeburg

Steuernummer: 102/ 173 / 12 / 00 / 6

Bildgestaltung Film Filmproduktion blende39

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltungsbereich und Umfang:
a) Diese allgemeinen Bedingungen (im Folgenden Bedingungen) gelten fur alle
Werkverträge zwischen der blende39 GbR, Eva-Luise Volkmann, Peter Bräunig und
Unternehmern/Unternehmen.
b) Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Bedingungen; andere Bedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrucklich widersprechen und
der geschlossene Vertrag mit Ihnen in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder
von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausgefuhrt wird.
c) Alle Vereinbarungen mussen schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch fur
Nebenabreden, Vertragsänderungen sowie die Aufhebung dieser
Schriftformklausel. Anhänge des Vertrages, die verbindlich eine Regelung hinsichtlich
der Kaufabwicklung treffen, gelten als Vertragsbestandteil.
d) Diese allgemeinen Bedingungen gelten fur alle Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages und alle nachfolgenden Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie
nicht nochmals ausdrucklich vereinbart werden.
e) Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie geben wir nicht.
2) Vertragsschluss:
a) Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Der Werkvertrag gilt als zustande gekommen, wenn beide Seiten den
Werkvertrag unterzeichnet haben. Der Werkvertrag wird zweifach ausgefertigt.
Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung.
c) Durch Schweigen (insbesondere §362 HGB) kommt kein Werksvertrag
zustande.
d) Arbeiten, die nicht Vertragsbestandteil sind und nachträglich in Auftrag
gegeben wurden, fuhren regelmäßig zu einer höheren Vergutung und zu einer
angemessenen Verschiebung des Abgabetermins. Hierauf mussen wir sie nicht
gesondert hinweisen.
3) Vertragsinhalt:
a) Vertragsinhalt ist der Verkauf eines von uns gefertigten Filmbeitrages, der in
unserem Eigentum steht.
4) Übergabe und Rechteregelung:
a) Die Urheberrechte fur das von uns gefertigte Filmmaterial liegen bei uns.
Mit der vertraglich vereinbarten Honorierung der beschriebenen Leistung
gehen die Nutzungsrechte zeitlich und örtlich uneingeschränkt an den
Auftraggeber uber, solange es uns nicht schadet.
b) Die Nutzungsrechte beziehen sich uneingeschränkt auf den abgenommenen
Film als Gesamtprodukt. Bei der Weiterverwertung einzelner Teile, Bilder oder
Musik mussen gesonderte Vereinbarungen bezuglich der Honorierung getroffen
werden.
c) Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises, Zinsen und
anderer uns entstandener Nebenkosten, bleibt der gefertigte Filmbeitrag in
unserem Eigentum.
5) Verspätung des Übergabetermins:
a) Der Abgabetermin verschiebt sich entsprechend, wenn uns die Fertigstellung des
Filmbeitrages aufgrund höherer Gewalt, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches
oder dem unserer Unterlieferanten liegt, wesentlich behindert und umfasst unter
anderem: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Ausbleiben von
Zulieferungen, terroristische Anschläge und behördliche Anordnungen, die nicht
unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind.
b) Selbstverständlich unterrichten wir Sie unverzuglich uber Verzögerungen,
wenn uns dies möglich und zumutbar ist.
6) Vergutung:
a) Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Abzuge, z.B. Sconti, sind nicht
gestattet.
b) Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Wird im Vertrag nichts
anderes vereinbart, werden nach Erhalt der Rechnung folgende Abschlagszahlungen an
uns fällig:
aa) 50% des Auftragswertes als Anzahlung bei Drehbeginn,
bb) 50% des Auftragswertes einen Tag nach Abgabe des Filmbeitrages
c) Ungeachtet der Regelungen in 6 b) wird der Gesamtkaufpreis abzuglich geleisteter
Anzahlungen (im Folgenden Restbetrag) mit Gefahrenubergang des Filmbeitrages auf
Sie sofort fällig.
d) Überweisen Sie fällige Zahlungen nicht innerhalb von zwei Wochen, kommen Sie in
Verzug. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist uber den
Betrag verfugen können.
e) Kommen sie mit einer Zahlung in Verzug, durfen wir ab diesem Zeitpunkt
Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. uber dem der Europäischen Zentralbank
bekannt gegebenen Basissatz gem. §247 BGB fordern. Wir können einen höheren
Verzugsschaden geltend machen, wenn uns dieser entstanden ist. Der Restbetrag
erhöht sich jeweils um den Zinsbetrag und es verschiebt sich der Liefertermin
entsprechend, sofern es sich um eine Abschlagszahlung handelt.
f) Sollten Sie eine Rechnung beanstanden wollen, so mussen Sie das schriftlich und
unmittelbar nach Erhalt der jeweiligen Rechnung tun.
g) Treten während der Gultigkeitsdauer des Angebotes oder nach der Unterzeichnung
des Vertrages Gesetze, Rechtsverordnungen, Vorschriften, Normen,
Verwaltungsanordnungen oder Abkommen jeglicher Art in Kraft, die die Kosten fur die
Durchfuhrung des Vertrages erhöhen oder senken oder die Durchfuhrung unserer
vertraglichen Pflichten erschweren, wird der Vertragspreis entsprechend angepasst.
7) Gewährleistung:
a) Wir gewährleisten eine mängelfreie Übergabe des Filmbeitrages.
8) Haftung und Haftungsausschluss:
a) Fur Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht werden und Schäden, die
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns verursacht werden, haften wir nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Wir haften auf Schadensersatz fur
- Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
Kardinalpflichten.
- Schäden, die durch unsere einfachen Erfullungsgehilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten
verursacht wurden. Hierbei haften wir nicht fur entgangenen Gewinn, mittelbare
Schäden, Mangelfolgeschäden und Anspruche Dritter mit Ausnahme von Anspruchen
aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter. Die Haftung auf Schadensersatz ist
begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
c) Ein Mitverschulden durch Sie wird auf die Höhe eines etwaigen
Schadensersatzanspruchs angerechnet.
d) Sie sind verpflichtet, uns Schäden im Sinne dieser Haftungsregelungen unverzuglich
anzuzeigen oder durch uns aufnehmen zu lassen, sowie unverzuglich alle zur
Schadensminderung notwendigen Maßnahmen zu treffen.
9) Kundigung oder Rucktritt auf wichtigem Grund:
a) Liegt ein wichtiger Grund vor, durfen wir vor Übergabe von dem Vertrag zurucktreten
oder diesen kundigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn:
- Sie Ihren allgemeinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen,
- Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben,
- eine andere Person Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Sie
gestellt hat und der Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen abgewiesen wird,
- uber ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder
- eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
b) Daruber hinaus sind wir zum Rucktritt berechtigt, wenn Sie bei einer
vereinbarten Abschlagszahlung mit einer Rate mehr als zwei Wochen nach Fälligkeit im
Ruckstand sind.
10) Abtretung, Aufrechnung und Zuruckbehaltung:
Bitte beachten Sie, dass Sie:
a) Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne unsere schriftlichen
Zustimmung auf Dritte ubertragen durfen.
b) mit eigenen Anspruchen nicht gegen uns aufrechnen durfen. Ausgenommen sind
unstrittige oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
c) unseren Zahlungsanspruchen keine Rechte aus Zuruckbehaltung – auch
aus Mängelrugen – entgegenhalten durfen, außer sie sind in dem Vertrag
vereinbart.
11) Salvatorische Klausel, Unwirksamkeit:
a) Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, beruhrt dies nicht die Wirksamkeit der ubrigen Bedingungen.
b) Ist eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, stimmen beide
Parteien einer Regelung zu.
13) Gerichtsstand, anwendbares Recht:
a) Gerichtsstand ist Magdeburg.
b) Bei Streitigkeiten wird von allen Parteien zunächst der Versuch unternommen, diese
einvernehmlich zu regeln.
c) Das anwendbare materielle Recht umfasst ausschließlich den Kauf- und/oder
Rahmenvertrag, diese Bedingungen und das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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